Antwortdatum: 30.12.2024
Ja, sofern es sich um Pauschalreisen handelt (Transport + Unterkunft o.Ä.). Organisatoren von Jugendreisen müssen zusätzlich besondere Sorgfaltspflichten erfüllen, etwa Aufsichtspflicht. Bei Klassenfahrten können Schulen besondere Versicherungen abschließen. Grundsätzlich gelten aber dieselben Reisemängel- und Haftungsregeln wie sonst auch.