Antwortdatum: 28.10.2024
Grundsätzlich darf der Veranstalter einen Gutschein anbieten, doch der Kunde kann meist die Erstattung in Geld verlangen. Ein Gutschein ist nur zwingend, wenn es gesetzlich verordnet wäre (wie zeitweise erwogen). Aktuell hat man jedoch das Recht, bei abgesagter Reise sein Geld zurückzubekommen. Ein Gutschein ist ein freiwilliges Angebot.