Antwortdatum: 03.12.2024
Bucht man direkt beim Hotel, besteht ein Beherbergungsvertrag. Das Hotel haftet für Mängel in seinem Bereich. Bei einer Pauschalreise haftet hingegen der Veranstalter für die gesamte Reise. Zwar ist das Hotel Erfüllungsgehilfe, doch die Ansprüche richtet man an den Veranstalter. Dessen Haftung kann nicht auf das Hotel abgewälzt werden, was für den Gast vorteilhaft ist.