Antwortdatum: 20.12.2024
Eine Schriftform ist nicht zwingend. Ein Klick auf 'Buchen' online gilt als wirksame Willenserklärung. Der Veranstalter sollte dann eine Bestätigung in Textform senden, meist per E-Mail. Sobald diese vorliegt, ist der Vertrag geschlossen. Mündliche Vereinbarungen im Reisebüro sind auch rechtswirksam, doch aus Beweisgründen nutzt man meist schriftliche Bestätigung.