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Wann kann ich bei Flugausfall Schadensersatz über den Reisepreis hinaus fordern?

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Frage vom Besucher

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22.12.2024

Z.B. zusätzliche Übernachtungskosten?

Website-Administration 26.12.2024
Antwortdatum: 26.12.2024

Wenn der Flugausfall durch die Airline verschuldet ist, greift die Fluggastrechteverordnung mit Ausgleichszahlungen. Bei Pauschalreisen haftet zusätzlich der Veranstalter. Ist ein Schaden größer als die übliche Ausgleichssumme (z.B. verpasste berufliche Termine), kann man zusätzlich Schadenersatz nach BGB fordern. Es muss allerdings Verschulden vorliegen und keine 'außergewöhnlichen Umstände' (Unwetter).

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