Antwortdatum: 08.01.2025
Der Prospekt oder die Internetbeschreibung sollten gespeichert oder in Papierform aufbewahrt werden. Screenshots, Kataloge oder Buchungsbestätigungen dienen als Nachweis. Lässt sich die Zusage nicht mehr belegen, wird es schwierig. Daher raten Verbraucherzentralen, Buchungsunterlagen und Werbetexte abzusichern. In Streitfällen kann ein Zeuge (z.B. Reisebüroangestellter) aussagen.