Antwortdatum: 06.12.2024
Auf hoher See gilt das Recht des Flaggenstaates, etwa für arbeitsrechtliche oder strafrechtliche Fragen. Dennoch, wenn die Kreuzfahrt im Rahmen einer Pauschalreise mit einem deutschen Veranstalter gebucht wurde, gilt fürs Vertragsverhältnis das deutsche Reiserecht. Für Vorfälle an Bord können internationale Seerechtsabkommen oder Flaggenstaatsrecht relevant sein, aber der Pauschalreisevertrag bleibt nach deutschem Recht zu beurteilen.