Antwortdatum: 02.11.2024
Ist eine Reiseleitung zugesagt, aber nicht verfügbar, stellt das einen Reisemangel dar. Man kann beim Veranstalter oder seiner örtlichen Agentur reklamieren und Abhilfe fordern. Entweder wird ein Ersatz-Guide gestellt oder man erhält eine Preisminderung. Muss man selbst improvisieren (z.B. Ausflüge selbst organisieren), kann man den Mehraufwand oder den entgangenen Nutzen geltend machen.