Antwortdatum: 14.01.2025
Wenn das Reisebüro selbst Verträge mit Leistungsträgern abschließt und dem Kunden ein Gesamtpaket anbietet, trägt es das Veranstalterrisiko. Das wird angenommen, wenn das Reisebüro wirtschaftlich als Gesamtanbieter auftritt und der Kunde nur einen Vertrag abschließt. Bei bloßer Vermittlung mehrerer Einzelleistungen in unabhängigen Verträgen bleibt das Büro Vermittler. Die Abgrenzung ist oft strittig, aber entscheidend für die Haftung.