Antwortdatum: 24.12.2024
Nach EU- und nationalen Gleichstellungsgesetzen sind Barrierefreiheit und Nichtdiskriminierung wichtig. Veranstalter müssen bei entsprechender Nachfrage geeignete Unterkünfte vermitteln, sofern verfügbar. Sie müssen deutlich über Zugänglichkeit oder Einschränkungen informieren. Eine Verpflichtung, jede Reise barrierefrei anzubieten, besteht nicht, doch falsche Versprechungen sind ein Mangel. Die Person kann Entschädigung fordern, falls die Angaben unzutreffend waren.