Kann ich meine Kleinkinder einfach mitnehmen, auch wenn die Reisebeschreibung nur von ‚zwei Vollzahlern‘ spricht? - Anwalte-de.com
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Kann ich meine Kleinkinder einfach mitnehmen, auch wenn die Reisebeschreibung nur von ‚zwei Vollzahlern‘ spricht?

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Frage vom Besucher

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30.11.2024

Was sagt das Recht?

Website-Administration 02.12.2024
Antwortdatum: 02.12.2024

Die Teilnahme weiterer Personen bedarf der Zustimmung. Gerade bei Kleinkindern muss die Unterkunft tauglich sein (Betten, Platz, ggf. Kinderpreis). Der Veranstalter darf beschränken oder Aufschläge verlangen. Ein eigenmächtiges Mitbringen ist unzulässig, da der Vertrag nur auf die angegebene Personenzahl ausgelegt ist. Im Zweifel vorher klären, ob das Kind angemeldet werden kann.

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