Antwortdatum: 21.11.2024
Eine gesetzliche Definition für 'all-inclusive' existiert nicht. Der Veranstalter sollte jedoch klar sagen, was inbegriffen ist (Mahlzeiten, Getränke, Snacks usw.). Bei Abweichungen oder massiven Einschränkungen kann das ein Reisemangel sein. 'All-inclusive' suggeriert umfassende Verpflegung ohne Extrakosten. Der Veranstalter darf nicht nachträglich Getränke ausnehmen, ohne es deutlich zu kommunizieren.