Antwortdatum: 01.11.2024
Fluggesellschaften dürfen Sitzplatzreservierungen als Zusatzleistung bepreisen. Das ist branchenüblich und kein Verstoß gegen Reiserecht. Passagiere bekommen im Normalfall kostenfrei irgendeinen Sitz zugeteilt. Ein Anspruch auf Sitzplatzwahl besteht nicht. Bei Pauschalreise könnte man es als Mangel rügen, wenn ein bestimmter Platz zugesichert war und dann doch Kosten entstehen, aber meist ist die Sitzreservierung ein Extra.