Antwortdatum: 08.01.2025
Die GKV ist Teil des SGB V und sichert den medizinischen Grundbedarf ab, also ärztliche Behandlungen, Krankenhausaufenthalte, Medikamente und weitere Leistungen. Arbeitnehmer bis zur Versicherungspflichtgrenze sind gesetzlich pflichtversichert. Darüberhinaus gibt es freiwillige Mitglieder, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die GKV funktioniert nach dem Solidarprinzip: Beiträge werden einkommensabhängig erhoben, Leistungen stehen allen Versicherten gleich zur Verfügung.