Antwortdatum: 25.12.2024
Der Beitrag in der GKV wird prozentual vom Bruttoeinkommen erhoben (der allgemeine Beitragssatz liegt bei rund 14,6 Prozent plus kassenindividueller Zusatzbeitrag). Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die Kosten. Das Solidarprinzip heißt, dass jüngere oder gesündere Versicherte keinen niedrigeren Satz zahlen als ältere oder kränkere; alle tragen gemeinsam die Finanzierung.