Antwortdatum: 10.11.2024
Die soziale Pflegeversicherung zahlt für pflegebedürftige Personen, die körperlich oder geistig Hilfe brauchen. Pflegebedürftigkeit wird in Pflegegrade (1 bis 5) unterteilt. Wer mindestens Pflegegrad 2 erreicht, hat Anspruch auf Leistungen wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder stationäre Pflege. Die Einstufung übernimmt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung nach bestimmten Kriterien.