Antwortdatum: 25.12.2024
Die gesetzliche Rentenversicherung folgt dem Umlageverfahren, bei dem aktuelle Beiträge direkt an die heutigen Rentner ausgezahlt werden. Pflichtversichert sind Arbeitnehmer, Azubis und einige Selbstständige (z.B. Handwerker). Nach Erreichen der Altersgrenze (aktuell schrittweise Erhöhung auf 67 Jahre) oder bei Erwerbsminderung erhält man eine Rente. Die Höhe bemisst sich an den gezahlten Beiträgen und den erworbenen Entgeltpunkten.