Antwortdatum: 17.12.2024
Die gesetzliche Unfallversicherung ist Teil der Sozialversicherung und deckt Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten ab. Arbeitgeber sind Pflichtmitglieder einer Berufsgenossenschaft. Bei einem Unfall im Job übernimmt sie Heilbehandlung, Reha und zahlt bei Bedarf Verletztengeld oder eine Verletztenrente. Sie schützt Versicherte und entlastet Unternehmen von zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen.