Antwortdatum: 06.01.2025
Wer erwerbsfähig ist, geht ins System des SGB II (Arbeitslosengeld II). Wer nicht erwerbsfähig ist (z.B. dauerhafte gesundheitliche Einschränkungen) und keine ausreichenden Mittel hat, fällt in die Sozialhilfe nach SGB XII. Dort wird genau geprüft, ob kein eigenes Einkommen, Vermögen oder Unterhaltsanspruch besteht. Sozialhilfe deckt den notwendigen Lebensunterhalt, ähnlich wie Grundsicherung, aber richtet sich an nicht erwerbsfähige Personen.