Hilfe zur Pflege ist Teil der Sozialhilfe, wenn die Leistungen der Pflegeversicherung (SGB XI) nicht ausreichen oder jemand gar nicht pflegeversichert ist. Sie sichert pflegebedürftige Personen ab, die bedürftig sind und keinen ausreichenden Anspruch aus der Pflegeversicherung haben. Sie greift also ergänzend oder ersetzend, wenn andere Leistungen ausgeschöpft sind.
Mein Vater ist Gesellschafter einer OHG und ich soll seine Anteile irgendwann erben. Ist das möglich, oder endet die OHG bei Tod eines Gesellschafters automatisch?
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