Was bedeutet ‚Hilfe zur Pflege‘ im SGB XII? - Anwalte-de.com

Was bedeutet ‚Hilfe zur Pflege‘ im SGB XII?

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Frage vom Besucher

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21.11.2024

Hat das was mit Pflegeversicherung zu tun?

Website-Administration 22.11.2024
Antwortdatum: 22.11.2024

Hilfe zur Pflege ist Teil der Sozialhilfe, wenn die Leistungen der Pflegeversicherung (SGB XI) nicht ausreichen oder jemand gar nicht pflegeversichert ist. Sie sichert pflegebedürftige Personen ab, die bedürftig sind und keinen ausreichenden Anspruch aus der Pflegeversicherung haben. Sie greift also ergänzend oder ersetzend, wenn andere Leistungen ausgeschöpft sind.

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