Antwortdatum: 21.11.2024
Seit 2013 sind Minijobs rentenversicherungspflichtig. Der Arbeitnehmer kann sich jedoch befreien lassen. Wenn man nicht befreit ist, zahlt man einen Eigenanteil, während der Arbeitgeber den Pauschalbeitrag zahlt. Dadurch entstehen zumindest geringfügige Rentenansprüche, die sich im Laufe der Zeit erhöhen können. Eine automatische Befreiung gibt es nur, wenn man ausdrücklich beantragt, keinen Eigenanteil zu zahlen.