Antwortdatum: 14.12.2024
Rentner zahlen Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner, basierend auf ihrer Rente und ggf. Nebeneinkommen. Der Beitragssatz ist prinzipiell der gleiche, aber der Rentenversicherungsträger übernimmt den Arbeitgeberanteil. Voraussetzung ist, dass man lange genug gesetzlich versichert war (Vorversicherungszeit). Ist diese Vorversicherungszeit nicht erfüllt, kann man als freiwilliges Mitglied in der GKV bleiben oder privat versichert sein.