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Was genau fällt unter die ‚Pflichtversicherung‘ in der gesetzlichen Rentenversicherung?

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Frage vom Besucher

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01.11.2024

Neben Angestellten gibt es ja Gruppen wie Handwerker oder Pflegepersonen, die ebenfalls pflichtversichert sind. Wer wird davon erfasst?

Website-Administration 04.11.2024
Antwortdatum: 04.11.2024

Die Pflichtversicherung umfasst Arbeitnehmer, Azubis, Behinderte in Werkstätten, pflegende Angehörige, bestimmte Selbstständige (Handwerker, Lehrer, Erzieher, Hebammen) und Freiwilligendienstleistende. Außerdem zählen Bezieher von Lohnersatzleistungen (ALG I) oder Krankengeld. Das Gesetz definiert genau, welche Berufsgruppen versicherungspflichtig sind. Ausnahmen erfordern Befreiungsanträge oder andere Regelungen.

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