Antwortdatum: 04.11.2024
Die Pflichtversicherung umfasst Arbeitnehmer, Azubis, Behinderte in Werkstätten, pflegende Angehörige, bestimmte Selbstständige (Handwerker, Lehrer, Erzieher, Hebammen) und Freiwilligendienstleistende. Außerdem zählen Bezieher von Lohnersatzleistungen (ALG I) oder Krankengeld. Das Gesetz definiert genau, welche Berufsgruppen versicherungspflichtig sind. Ausnahmen erfordern Befreiungsanträge oder andere Regelungen.