Antwortdatum: 15.12.2024
Waisenrenten unterliegen dem SGB VI. Eine Halbwaisenrente wird gezahlt, wenn ein Elternteil verstirbt und der verstorbene Elternteil rentenrechtliche Zeiten erfüllt hat. Bei Vollwaisenrente sterben beide Eltern. Kinder haben bis zum 18. Lebensjahr Anspruch, darüber hinaus bis max. 27, sofern sie in Schul- oder Berufsausbildung sind. Die Höhe richtet sich nach den Rentenansprüchen des Verstorbenen.