Antwortdatum: 28.12.2024
Kurzarbeitergeld ist eine spezielle Leistung nach dem SGB III, wenn Betriebe vorübergehenden Arbeitsausfall haben. Die Arbeitszeit wird reduziert, die Agentur für Arbeit gleicht einen Teil des entgangenen Lohns aus. Ziel ist, Entlassungen zu vermeiden. Es wird ähnlich wie Arbeitslosengeld I aus den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung finanziert, ist aber eine eigenständige Leistung mit eigenen Bewilligungsvoraussetzungen.