Antwortdatum: 06.12.2024
Eine Sozialklausel kann arbeitsrechtliche Fragen regeln (z.B. Kündigungsschutz, Sozialauswahl), ist aber oft tarifvertraglich oder betriebsverfassungsrechtlich verankert. Zwar gehört es nicht unmittelbar zum SGB, doch es überschneidet sich, weil sozialer Schutz der Belegschaft das Ziel ist. Beispielsweise kann ein Tarifvertrag vorsehen, dass bestimmte Härten ausgeglichen werden, was man als Sozialklausel bezeichnet.