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Kann die Familienkasse das Kindergeld zurückfordern, wenn sich herausstellt, dass es zu Unrecht bezogen wurde?

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Frage vom Besucher

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24.11.2024

Wie ist das bei Missverständnissen oder verspäteter Meldung?

Website-Administration 26.11.2024
Antwortdatum: 26.11.2024

Ja, die Familienkasse kann irrtümlich oder unberechtigt ausgezahltes Kindergeld zurückfordern (Rückforderung nach § 37 SGB II analog, bzw. Steuerrecht). Wenn z.B. das Kind die Ausbildung abbricht und die Eltern dies nicht anzeigen, entsteht ein Überzahlungsanspruch. Man muss unverzüglich Änderungen melden, sonst drohen Rückforderungen und ggf. Strafverfahren bei vorsätzlichem Missbrauch.

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