Welche Besonderheiten gelten bei der gesetzlichen Unfallversicherung für Schüler und Studenten? - Anwalte-de.com
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Welche Besonderheiten gelten bei der gesetzlichen Unfallversicherung für Schüler und Studenten?

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Frage vom Besucher

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02.12.2024

Sind sie auch geschützt, wenn sie zur Schule oder Uni gehen?

Website-Administration 06.12.2024
Antwortdatum: 06.12.2024

Ja, Schüler und Studenten sind kraft Gesetzes unfallversichert, z.B. auf dem Schulweg oder im Hochschulgebäude. Träger ist dann die Unfallkasse oder eine entsprechende Berufsgenossenschaft. Kommt es zu einem Unfall, werden Heilbehandlung und ggf. Rehaleistungen bezahlt. Dieser Schutz gilt aber nur für den direkten Weg und offizielle Schul-/Univeranstaltungen, nicht für private Umwege.

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