Antwortdatum: 06.12.2024
Ja, Schüler und Studenten sind kraft Gesetzes unfallversichert, z.B. auf dem Schulweg oder im Hochschulgebäude. Träger ist dann die Unfallkasse oder eine entsprechende Berufsgenossenschaft. Kommt es zu einem Unfall, werden Heilbehandlung und ggf. Rehaleistungen bezahlt. Dieser Schutz gilt aber nur für den direkten Weg und offizielle Schul-/Univeranstaltungen, nicht für private Umwege.