Antwortdatum: 06.01.2025
Das Wirtschaftlichkeitsgebot besagt, dass Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein sollen und das Maß des Notwendigen nicht überschreiten dürfen. Ärzte dürfen also keine unnötig teuren oder ineffektiven Behandlungen verordnen, Kassen müssen sinnvolle Leistungen finanzieren, und Versicherte haben keinen Anspruch auf medizinische Luxusausgaben, die nicht medizinisch indiziert sind.