Antwortdatum: 14.12.2024
Sozialhilfeträger prüfen, ob Angehörige unterhaltspflichtig sind. Seit 2020 gilt jedoch eine Grenze: Elternunterhalt wird von Kindern nur gefordert, wenn deren Jahresbruttoeinkommen über 100.000 € liegt. Liegt das darunter, bleiben sie verschont. In anderen Konstellationen können Ehegatten oder Kinder aber dennoch in Regress genommen werden, sofern gesetzliche Unterhaltspflichten bestehen.