Antwortdatum: 01.12.2024
Ja, bei anerkannter Berufskrankheit übernimmt die Unfallversicherung Kosten für Heil- und Reha-Maßnahmen und kann bei Minderung der Erwerbsfähigkeit eine Rente zahlen. Die Anerkennung erfolgt durch eine Berufsgenossenschaft nach Katalog der Berufskrankheitenverordnung. Wenn ein Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit bewiesen ist, wird die Erkrankung als BK anerkannt.