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Was regelt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) im Sozialrecht?

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Frage vom Besucher

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13.11.2024

Muss ich sie pünktlich beim Arbeitgeber und bei der Krankenkasse vorlegen?

Website-Administration 17.11.2024
Antwortdatum: 17.11.2024

Eine AU-Bescheinigung (gelber Schein) bestätigt die Arbeitsunfähigkeit. Man ist verpflichtet, sie dem Arbeitgeber vorzulegen, meist am ersten Krankentag oder nach betrieblichen Regeln. Die Krankenkasse erhält normalerweise eine digitale Meldung oder eine Kopie. Wer es versäumt, riskiert Leistungskürzungen (z.B. kein Krankengeld). Die ärztliche Bescheinigung ist außerdem Voraussetzung, um eine lückenlose Arbeitsunfähigkeit zu dokumentieren.

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