Antwortdatum: 08.12.2024
Angestellte erhalten in den letzten sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen (bei Früh- oder Mehrlingsgeburten länger) danach Mutterschaftsgeld. Einen Teil übernimmt die Krankenkasse, einen Zuschuss zahlt der Arbeitgeber, sodass das Nettoentgelt nahezu erhalten bleibt. Dies ist im Mutterschutzgesetz geregelt. Vor und nach der Geburt gilt auch ein besonderer Kündigungsschutz.