Antwortdatum: 28.10.2024
Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch besagt, dass eine Behörde, die eine rechtsfehlerhafte Auskunft oder Beratung gegeben hat, Maßnahmen treffen muss, um den Zustand herzustellen, der bei korrektem Verhalten eingetreten wäre. Er dient dem Vertrauensschutz. Beispielsweise kann eine versäumte Antragstellung rückwirkend gewertet werden, wenn der Bürger nachweislich falsche Beratung durch die Behörde erhielt.