Antwortdatum: 18.01.2025
Eine Adoption wird in erster Linie familienrechtlich geregelt (BGB), aber das Jugendamt (SGB VIII) spielt bei Prüfungen der Eignung eine Rolle. Wenn ein Stiefelternteil ein Kind adoptieren will, prüft das Jugendamt, ob das Kindeswohl gesichert ist. Auch Fragen der gesetzlichen Vertretung und Unterhaltspflichten tauchen auf. Somit gibt es Berührungspunkte zum Sozialrecht, insbesondere bei Jugendhilfefragen.