Antwortdatum: 16.12.2024
Normalerweise dürfen nur Vertragsärzte mit Kassenzulassung AU-Bescheinigungen für GKV-Versicherte ausstellen, die Krankenkasse anerkennt das dann. Ein reiner Privatarzt ohne Zulassung könnte zwar behandeln, aber für die Krankenkasse ist das u.U. nicht automatisch gültig. In vielen Fällen erkennen Kassen die Bescheinigung an, wenn es ein approbierter Arzt ist, jedoch kann es Probleme geben. Besser ist ein Kassensitz oder eine Bestätigung, dass man in dringenden Fällen behandelte.