Antwortdatum: 23.12.2024
Die Beitragsbemessungsgrenze deckelt das Einkommen, bis zu dem Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge erhoben werden. Alles, was drüber liegt, ist beitragsfrei. So zahlen Gutverdiener nicht unbegrenzt hohe Beträge. Die Grenze wird jährlich angepasst (Beispiel: ~60.750 EUR Jahreseinkommen). Übersteigt das Einkommen die Grenze, bleibt der Beitrag fix, basierend auf der Grenze.