Antwortdatum: 05.12.2024
Die Künstlersozialkasse (KSK) sichert selbstständige Künstler und Publizisten. Sie zahlen wie Arbeitnehmer nur den Arbeitnehmeranteil zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung, den 'Arbeitgeberanteil' übernimmt die KSK über eine Abgabe von Verwertern und einen Bundeszuschuss. Voraussetzung ist, dass man hauptberuflich künstlerisch tätig ist und bestimmte Mindesteinnahmen erzielt. Anmeldeprozesse und Nachweise sind nötig.