Antwortdatum: 10.01.2025
Grundsätzlich besteht eine Unterhaltspflicht zwischen Verwandten in gerader Linie. Wenn die Eltern Sozialhilfe im Pflegeheim brauchen, kann das Sozialamt die Kinder zum Unterhalt heranziehen, soweit ihr Einkommen bestimmte Grenzen übersteigt (100.000 € Jahreseinkommen seit 2020). Unterhaltspflicht kann reduziert sein, wenn die Kinder nur geringes Einkommen haben oder wenn es Unbilligkeit gibt.