Antwortdatum: 09.01.2025
Der Kinderfreibetrag ist ein Steuerfreibetrag, der das Existenzminimum des Kindes steuerfrei stellt. Eltern bekommen entweder Kindergeld oder den Vorteil durch den Freibetrag – das Finanzamt prüft die 'Günstigerprüfung'. Sozialrechtlich wird Kindergeld als vorrangige Leistung angesehen. Das Kindergeld zählt im SGB II als Einkommen des Kindes (bzw. der Bedarfsgemeinschaft), wird also angerechnet. Der Freibetrag hingegen greift steuerlich.