Antwortdatum: 23.11.2024
Die Minijob-Zentrale ist ein Teil der Knappschaft-Bahn-See, die für geringfügige Beschäftigungen zuständig ist. Arbeitgeber zahlen dort Pauschalbeiträge zur Sozialversicherung. Für normale Beschäftigungsverhältnisse wird über die jeweiligen Einzugsstellen (Krankenkassen) abgerechnet, die als Ausgleichskasse fungieren. Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag kommt in einen Topf und verteilt sich an Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.