Antwortdatum: 30.10.2024
Niemand darf ohne Krankenversicherung sein. Bei freiwillig Versicherten können Rückstände zu Mahnverfahren führen, aber die Kasse muss trotzdem eine Notversorgung bieten. Es können Säumniszuschläge anfallen, aber eine außerordentliche Kündigung ist nicht so einfach. Die Versicherungspflicht bleibt. Wenn Rückstände bestehen, beschränken sich die Leistungen auf Notfälle, bis die Schulden beglichen sind.