Antwortdatum: 13.12.2024
Alleinerziehende haben Anspruch auf Kindergeld, ggf. Unterhaltsvorschuss, wenn der andere Elternteil nicht zahlt, und können je nach Einkommen Wohngeld oder ALG II beantragen. Das Jobcenter berücksichtigt Mehrbedarfe für Alleinerziehende, um den höheren Aufwand zu decken. Auch Kinderzuschlag könnte infrage kommen. In der Jugendhilfe kann man Beratungsangebote in Anspruch nehmen.