Antwortdatum: 11.01.2025
Menschen mit Schwerbehinderung (GdB ≥ 50) haben besonderen Kündigungsschutz (Zustimmung des Integrationsamts nötig), zusätzlichen Urlaubsanspruch (fünf Tage mehr pro Jahr) und Anspruch auf teilweise Arbeitsplatzausstattung durch die Integrationsämter. Ein Vorzugsrecht bei Einstellungen existiert nur eingeschränkt, aber öffentliche Arbeitgeber sind verpflichtet, Schwerbehinderte bevorzugt zu berücksichtigen, wenn sie die Eignung besitzen.