Antwortdatum: 29.10.2024
Pflegegeld erhält die pflegebedürftige Person direkt, um private Pflege (z.B. durch Angehörige) zu honorieren. Sie kann es frei verwenden, verpflichtet sich jedoch zu regelmäßigen Beratungsgesprächen. Alternative sind Pflegesachleistungen durch einen Pflegedienst. Man kann auch beides kombinieren (Kombileistung). Der Pflegegrad bestimmt die Höhe des Pflegegelds.