Antwortdatum: 17.11.2024
Man kann Widerspruch gegen den Bescheid einlegen, meist binnen eines Monats nach Zustellung. Im Widerspruchsverfahren muss die Krankenkasse ihre Berechnung offenlegen. Stimmt die Kasse auf Korrektur nicht ein, kann man klagen. Häufig ist eine unzutreffende Berechnungsgrundlage das Problem (z.B. falsches Bemessungsentgelt). Wichtig ist, rechtzeitig zu handeln und sich notfalls beraten zu lassen.