Antwortdatum: 25.12.2024
Wenn Leistungen zu Unrecht gezahlt wurden – z.B. weil man Einkommen oder Vermögen verschwiegen hat –, fordert das Jobcenter das Geld per Aufhebungs- und Erstattungsbescheid zurück. Bei vorsätzlicher Täuschung drohen außerdem Bußgelder oder Strafverfahren wegen Sozialbetrugs. Wer versehentlich Fehler machte, muss trotzdem zurückzahlen, aber strafrechtliche Folgen könnten geringer sein.