Antwortdatum: 05.12.2024
Der Versorgungsausgleich ist Familienrecht (VersAusglG), betrifft aber Rentenanwartschaften im Sozialrecht. Bei Scheidung werden Rentenansprüche beider Ehepartner ausgeglichen. Das Gericht ermittelt, wer wie viele Rentenpunkte erworben hat, die Differenz wird hälftig geteilt. Die Deutsche Rentenversicherung setzt das Urteil um und schreibt die Anwartschaften entsprechend um.