Antwortdatum: 05.01.2025
Die KSK deckt Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung ab. Arbeitslosenversicherung ist hier nicht automatisch integriert. Selbstständige Künstler können sich freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern, aber das ist kein Teil der KSK. Sie regelt nur den Anteil von Krankenkasse, Pflegekasse und Rentenversicherung, damit Künstler den Arbeitgeberanteil nicht selbst tragen müssen.