Antwortdatum: 17.12.2024
Ein Werksstudent zahlt meist keine Arbeitslosenversicherung, weil er in der Regel versicherungsfrei ist (Studentenstatus). Hatte er jedoch Zeiträume mit versicherungspflichtiger Beschäftigung, könnte er die Anwartschaft erfüllen. Solange er als Vollzeit-Student immatrikuliert ist, gelten Beschränkungen. In den meisten Fällen reicht die studienbegleitende Arbeit nicht, um einen ALG-I-Anspruch aufzubauen.